Mögliche Finanzierungshilfen

Krankenversicherung KVG

Anspruchsberechtigte Leistungen müssen ärztlich verordnet werden.

  • Pflegerische Leistungen zu Hause aus der obligatorischen Grundversicherung: Kranken und Gesundheitspflege

Hauswirtschaftliche Leistungen zu Hause

aus der Zusatzversicherung: Hauswirtschaftliche Leistungen werden zu einem Teil übernommen. Bitte klären Sie Ihren Anspruch bei der zuständigen Zusatzversicherung ab.

Unfallversicherung UVG

Personen, die unter 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind während der Arbeitszeit versichert. Die Krankenversicherung versichert Unfälle im privaten Bereich. Arbeitet eine Person mehr als 8 Stunden, sind Unfälle während der Arbeit und im privaten Bereich versichert. Die Pflege zu Hause infolge eines Unfalls wird dann von der zuständigen Unfallversicherung nach UVG bezahlt, sofern eine ärztliche Indikation vorhanden ist. Die Patientenbeteiligung entfällt.

Ergänzungsleistungen EL

Anspruch auf EL haben Personen, welche eine Rente der AHV, der IV, der IV-Taggelder über sechs Monate oder eine Hilflosen Entschädigung beziehen. Aufgrund einer Bedarfsberechnung der gesetzlich anrechenbaren Ein- und Ausgaben wird der Anspruch berechnet (inklusiv Vermögensverzehr).

Ist der Anspruch gegeben, erhalten Versicherte eine monatliche Zusatzrente.

Zusätzlich vergütet werden:

  • Krankheitskosten, z.B. Kosten die in der Grundversorgung nicht vollständig bezahlt werden
  • Behindertenkosten z.B. Haushaltshilfe
  • Zahnarztkosten (unter bestimmten Umständen)

Die Patientenbeteiligung kann zurückgefordert werden

Hilflosenentschädigung HE

Nach der gesetzlichen Umschreibung gilt eine Person als hilflos, wenn sie wegen Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung angewiesen ist. Zu den alltäglichen Lebensverrichtungen gehören: Ankeiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen, Abliegen, Essen, Körperpflege, Benutzen des WC, Fortbewegung. Der Grad der Hilflosigkeit bestimmt sich danach, in wie vielen der genannten Verrichtungen eine Hilfe Dritter oder eine Überwachung nötig ist. Die HE ist eine Assistenzentschädigung und kann nach einer Wartefrist von einem Jahr geltend gemacht werden. Kinder erhalten bei aufwendiger Betreuung und Pflege zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Intensivkostenbeiträge.

Hilfsmittel

Hilfsmittel werden von der AHV, der IV, der KV und der UV übernommen. Welche Hilfsmittel beansprucht werden können, ergibt sich für die einzelnen Sozialversicherungen aus Listen.

Betreuungsgutschriften

Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Dies ist dann der Fall, wenn sie von der AHV oder der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen.

Individuelle Prämienverbilligung IPV

Vielen Versicherten machen die hohen Krankenversicherungsprämien zu schaffen. Als Entlastung können Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragt werden. Antragsformulare können bei den AHV-Zweigstellen der Gemeinden bezogen werden.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter 041 497 14 14

Wichtige Adressen:

Pro Senectute

Tel. 041 226 11 88

www.pro-senectute.ch

Pro Infirmis

Tel. 044 388 26 26

www.proinfirmis.ch

Pro Juventute

Tel. 041 460 27 46

www.projuventute.ch

AHV

Tel. 041 209 00 01

www.was-luzern.ch

IV

Tel. 041 209 00 02

www.was-luzern.ch

Multiple Sklerose Gesellschaft

Tel. 043 444 43 43

www.multiplesklerose.ch

Parkinsonvereinigung

Tel. 043 277 20 77

www.parkinson.ch

Lungenliga

Tel. 041 429 31 10

www.lung.ch

Alzheimervereinigung

Tel. 024 426 06 06

www.alz.ch